allgemeine geschäftsbedingung
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Health in Motion – Heilpraktikerpraxis
Stand: September 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Behandlungen, Beratungen und sonstigen Leistungen der Heilpraktikerpraxis Health in Motion, (Anika Glass, Gartenstraße 87, 78549 Spaichingen)
(2) Die AGB gelten für alle Patientinnen und Patienten, die Leistungen der Praxis in Anspruch nehmen.
(3) Mit der Vereinbarung eines Behandlungstermins erklärt sich der Patient mit der Geltung dieser AGB einverstanden.
(4) Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben von diesen AGB unberührt. Dies gilt insbesondere für die gesetzlichen Regelungen zum Behandlungsvertrag gemäß §§ 630a ff. BGB.
§ 2 Behandlungsvertrag
(1) Zwischen der Praxis und dem Patienten kommt mit der verbindlichen Vereinbarung eines Behandlungstermins ein Behandlungsvertrag zustande.
(2) Die Praxis verpflichtet sich, die vereinbarte Behandlung nach den zum Zeitpunkt der Behandlung geltenden fachlichen Standards durchzuführen.
(3) Der Patient verpflichtet sich zur Zahlung der für die Behandlung vereinbarten Vergütung.
(4) Die Behandlung erfolgt auf Grundlage der zwischen Praxis und Patient getroffenen individuellen Vereinbarung.
(5) Eine bestimmte Behandlungsmethode, ein bestimmter Behandlungserfolg oder die vollständige Beseitigung von Beschwerden wird nicht garantiert.
§ 3 Terminvereinbarung
(1) Die Vergabe von Behandlungsterminen erfolgt ausschließlich online über das auf der Website der Praxis eingebundene Terminbuchungssystem Lemniscus.
(2) Mit Abschluss der Online-Terminbuchung wird der ausgewählte Termin verbindlich für den Patienten reserviert.
(3) Eine telefonische oder persönliche Terminvergabe ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
(4) Der Patient ist verpflichtet, bei der Terminbuchung vollständige und korrekte Kontaktdaten anzugeben.
(5) Die Praxis behält sich vor, Termine aus wichtigen Gründen zu verschieben oder abzusagen. In diesem Fall entstehen dem Patienten für den ausgefallenen Termin keine Kosten.
§ 4 Behandlungsdauer und Honorar
(1) Das reguläre Behandlungshonorar beträgt derzeit:
90,00 € pro Behandlungseinheit von 60 Minuten.
(2) Die Behandlung kann je nach individuellem Bedarf insbesondere Leistungen aus den Bereichen
- Heilkunde,
- manuelle Therapie,
- Trainingstherapie und
- Gesundheitscoaching
umfassen.
(3) Welche Leistungen innerhalb der Behandlung erbracht werden, richtet sich nach dem individuellen Befund, den Beschwerden, den persönlichen Zielen und dem gemeinsam festgelegten Behandlungsplan.
(4) Für besondere Leistungen, zusätzliche Materialien oder sonstige kostenpflichtige Leistungen kann eine gesonderte Vergütung vereinbart werden. Der Patient wird hierüber vor Durchführung der jeweiligen Leistung informiert, soweit dies nicht bereits vorher vereinbart wurde.
§ 5 Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Rechnung wird nach erfolgter Behandlung erstellt.
(2) Die Rechnung wird dem Patienten grundsätzlich per Mail an die vom Patienten angegebene E-Mail Adresse versendet. Eine postalische Zusendung der Rechnung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten. Der Wunsch nach postalischer Zustellung ist der Praxis ausdrücklich mitzuteilen.
(3) Das Zahlungsziel beträgt 10 Kalendertage ab Erhalt der Rechnung.
(4) Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Banküberweisung auf das auf der Rechnung angegebene Bankkonto der Praxis.
(5) Eine Barzahlung oder Zahlung per EC-/Kreditkarte ist nicht vorgesehen.
(6) Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des vollständigen Rechnungsbetrages auf dem Konto der Praxis.
(7) Nach Ablauf der Zahlungsfrist gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Zahlungsverzug.
§ 6 Kostenübernahme durch Krankenversicherung, Beihilfe oder sonstige Kostenträger
(1) Die Praxis Health in Motion rechnet ausschließlich privat mit dem Patienten ab. Eine direkte Abrechnung mit gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen, Beihilfestellen oder sonstigen Kostenträgern erfolgt nicht.
(2) Der Patient erhält nach der Behandlung eine Rechnung über die erbrachten Leistungen. Die Zahlung der Rechnung erfolgt unabhängig davon, ob und in welchem Umfang eine Krankenversicherung, Beihilfe oder ein sonstiger Kostenträger die Behandlungskosten später erstattet.
(3) Der Patient ist selbst dafür verantwortlich, sich vor Beginn der Behandlung über die individuellen Erstattungsbedingungen seines jeweiligen Kostenträgers zu informieren.
(4) Die Praxis übernimmt keine Garantie dafür, dass Behandlungskosten von einer Krankenversicherung, Beihilfestelle oder einem sonstigen Kostenträger vollständig oder teilweise übernommen werden.
(5) Erstattungsbeträge können von den zwischen Praxis und Patient vereinbarten Behandlungskosten abweichen. Eine mögliche Differenz zwischen dem Rechnungsbetrag der Praxis und dem von einem Kostenträger erstatteten Betrag ist vom Patienten selbst zu tragen.
(6) Die Praxis übernimmt keine Korrespondenz oder Abwicklung mit Krankenversicherungen, Beihilfestellen oder sonstigen Kostenträgern bezüglich der Erstattungsfähigkeit der Behandlung.
§ 7 Terminabsagen und Ausfallhonorar
(1) Ein verbindlich gebuchter Behandlungstermin wird ausschließlich für den jeweiligen Patienten reserviert.
(2) Eine kostenfreie Absage oder Verschiebung des Termins ist bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich.
(3) Die Absage oder Verschiebung soll über das von der Praxis hierfür vorgesehene Terminbuchungssystem erfolgen.
(4) Bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kann ein Ausfallhonorar in Höhe von 75 % des vereinbarten Behandlungshonorars berechnet werden.
(5) Bei Nichterscheinen zu einem verbindlich vereinbarten Termin ohne vorherige Absage kann ein Ausfallhonorar in Höhe von bis zu 50% des vereinbarten Behandlungshonorars berechnet werden.
(6) Grundlage für die Berechnung eines Ausfallhonorars ist der durch den Terminausfall tatsächlich entstandene bzw. nach den gesetzlichen Vorschriften ersatzfähige Ausfall.
(7) Bei der Berechnung werden Aufwendungen, die durch den Ausfall der Behandlung erspart wurden, berücksichtigt. Dies betrifft insbesondere nicht angefallene variable Materialkosten. Die Höhe der ersparten Aufwendungen kann abhängig von der ursprünglich vorgesehenen Behandlung unterschiedlich sein.
(8) Dem Patienten bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass der Praxis kein oder ein wesentlich geringerer Ausfall entstanden ist.
(9) Die Praxis bleibt berechtigt, einen tatsächlich entstandenen höheren Schaden geltend zu machen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
§ 8 Ausnahmen vom Ausfallhonorar
(1) Ein Ausfallhonorar wird nicht erhoben, wenn die kurzfristige Absage oder das Nichterscheinen auf einem wichtigen Grund beruht und dem Patienten eine rechtzeitige Absage nicht möglich oder nicht zumutbar war.
(2) Ein wichtiger Grund kann insbesondere bei plötzlich auftretenden und nicht vorhersehbaren Ereignissen vorliegen.
(3) Die Praxis kann im Einzelfall einen geeigneten Nachweis über den Verhinderungsgrund verlangen, soweit dies zur Beurteilung des Sachverhalts erforderlich und zumutbar ist.
(4) Eine Erkrankung oder ein sonstiger Verhinderungsgrund führt nicht automatisch zu einem Erlass des Ausfallhonorars. Entscheidend sind die Umstände des jeweiligen Einzelfalls.
§ 9 Verspätungen
(1) Der Patient wird gebeten, pünktlich zum vereinbarten Termin zu erscheinen.
(2) Bei einer Verspätung des Patienten kann die Behandlungszeit entsprechend verkürzt werden, sofern eine Verlängerung der Behandlung aufgrund nachfolgender Termine nicht möglich ist.
(3) Das vereinbarte Behandlungshonorar bleibt in diesem Fall grundsätzlich unverändert.
(4) Bei einer erheblichen Verspätung kann die Praxis den Termin als nicht wahrgenommen behandeln. In diesem Fall gelten die Regelungen zum Ausfallhonorar gemäß § 7.
§ 10 Mitwirkungspflichten des Patienten
(1) Der Patient verpflichtet sich, der Praxis alle für die Behandlung relevanten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig mitzuteilen.
(2) Dies betrifft insbesondere:
- bestehende Beschwerden,
- Vorerkrankungen,
- Operationen,
- Allergien und Unverträglichkeiten,
- regelmäßig eingenommene Medikamente,
- aktuelle medizinische oder therapeutische Behandlungen,
- bekannte Risikofaktoren sowie
- relevante Veränderungen des Gesundheitszustandes.
(3) Veränderungen des Gesundheitszustandes, neu hinzugekommene Erkrankungen oder neu begonnene Medikamente sind der Praxis unverzüglich mitzuteilen.
(4) Die Praxis darf eine Behandlung ablehnen oder abbrechen, wenn deren Durchführung aus fachlichen oder rechtlichen Gründen nicht verantwortbar ist.
§ 11 Behandlung und Eigenverantwortung
(1) Die Behandlung dient der Untersuchung, Beratung, Behandlung und Unterstützung des Patienten im Rahmen der heilpraktischen Tätigkeit.
(2) Die Behandlung ersetzt keine notwendige ärztliche Untersuchung oder Behandlung, sofern eine solche medizinisch erforderlich ist.
(3) Bei Beschwerden oder Symptomen, die eine ärztliche oder notfallmedizinische Abklärung erforderlich machen, kann die Praxis den Patienten an einen Arzt oder eine geeignete medizinische Einrichtung verweisen.
(4) Der Patient verpflichtet sich, Empfehlungen der Praxis nach bestem Wissen eigenverantwortlich umzusetzen und bei einer Verschlechterung seines Gesundheitszustandes geeignete medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen.
§ 12 Behandlung Minderjähriger
(1) Bei minderjährigen Patienten ist grundsätzlich die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.
(2) Die Praxis kann einen geeigneten Nachweis über die bestehende gesetzliche Vertretungsberechtigung verlangen.
(3) Bei gemeinsamem Sorgerecht kann die Praxis grundsätzlich die Zustimmung beider Sorgeberechtigten verlangen, soweit dies nach den Umständen des Einzelfalls erforderlich ist.
§ 13 Datenschutz und Schweigepflicht
(1) Die Praxis verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
(2) Dies betrifft insbesondere die Verarbeitung von Gesundheitsdaten, Kontaktdaten sowie behandlungsbezogenen Informationen.
(3) Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind der separaten Datenschutzerklärung der Praxis zu entnehmen.
(4) Die Praxis unterliegt den für Heilpraktiker geltenden gesetzlichen Verschwiegenheitspflichten.
§ 14 Behandlungsdokumentation
(1) Die Praxis führt im gesetzlich erforderlichen Umfang eine Dokumentation der Behandlung.
(2) Die Dokumentation kann insbesondere Angaben zur Anamnese, Untersuchung, Befunderhebung, Behandlung und zum weiteren Vorgehen enthalten.
(3) Der Patient kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Einsicht in seine Behandlungsunterlagen verlangen.
§ 15 Haftung
(1) Die Haftung der Praxis richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
(3) Eine Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
(4) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
§ 16 Änderungen der AGB
(1) Änderungen dieser AGB werden dem Patienten in geeigneter Form bekannt gegeben.
(2) Für einen bereits bestehenden Behandlungsvertrag gelten Änderungen der AGB nur, soweit dies gesetzlich zulässig ist und die Änderung wirksam in den Vertrag einbezogen wurde.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Kontaktdaten der Praxis
Health in Motion
Heilpraktikerpraxis
Anika Glass
Gartenstraße 87
78549 Spaichingen
E-Mail: anika.glass@healthinmotion.online
Website: www.healthinmotion.online
Heilpraktikererlaubnis:
Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung gemäß § 1 Heilpraktikergesetz.
Zuständige Behörde:
Gesundheitsamt Freiburg
Stand: September 2026
