Behandlungsvertrag
Behandlungsvertrag für Heilpraktiker Leistungen
zwischen
Health in Motion
Praxis für Heilkunde, manuelle Therapie, Trainingstherapie und Gesundheitscoaching
Anika Glass
Gartenstraße 87, 78549 Spaichingen
– nachfolgend „Praxis“ genannt –
und
Patient/in: ______________________________________________
Geburtsdatum: ___________________________________________
Anschrift: _______________________________________________
– nachfolgend „Patient“ genannt –
wird folgender Behandlungsvertrag geschlossen:
§ 1 Gegenstand des Vertrages
Gegenstand dieses Vertrages ist die heilkundliche Behandlung des Patienten durch eine Heilpraktikerin im Rahmen der gesetzlichen Befugnisse.
Die Behandlung kann insbesondere Anamnese, Untersuchung, Beratung, manuelle und naturheilkundliche Behandlungsmethoden, bewegungstherapeutische Maßnahmen sowie Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention umfassen.
Welche Maßnahmen im Einzelfall angewendet werden, richtet sich nach dem individuellen Befund, dem Behandlungsziel und der fachlichen Einschätzung der behandelnden Heilpraktikerin.
§ 2 Kein Heilversprechen
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Behandlung kein Heilversprechen oder eine Garantie für eine bestimmte Wirkung, Linderung oder Heilung abgegeben wird.
Der Behandlungserfolg kann von verschiedenen individuellen Faktoren abhängen und kann daher nicht garantiert werden.
§ 3 Abgrenzung zur ärztlichen Behandlung
Die heilpraktische Behandlung ersetzt eine notwendige ärztliche Untersuchung oder Behandlung nicht.
Sollte sich im Rahmen der Anamnese, Untersuchung oder Behandlung ein Hinweis ergeben, dass eine ärztliche oder anderweitige fachmedizinische Abklärung erforderlich ist, wird der Patient hierauf hingewiesen und gegebenenfalls zur weiteren Abklärung an einen Arzt oder eine andere geeignete medizinische Fachstelle verwiesen.
Die Praxis behält sich vor, eine Behandlung abzulehnen oder zu beenden, wenn diese aufgrund gesetzlicher Vorgaben, medizinischer Erfordernisse oder fehlender Behandlungsvoraussetzungen nicht verantwortbar ist.
§ 4 Schweigepflicht
Die behandelnde Heilpraktikerin unterliegt hinsichtlich aller Informationen, die ihr im Rahmen der beruflichen Tätigkeit über den Patienten bekannt werden, der beruflichen Schweigepflicht.
Eine Weitergabe personenbezogener oder behandlungsbezogener Informationen an Dritte erfolgt grundsätzlich nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Patienten.
Die Schweigepflicht gilt nicht, soweit eine gesetzliche Verpflichtung zur Weitergabe von Informationen besteht oder eine Auskunft aufgrund einer behördlichen oder gerichtlichen Anordnung erforderlich ist.
Eine Entbindung von der Schweigepflicht gegenüber bestimmten Personen oder Stellen bedarf grundsätzlich einer ausdrücklichen Erklärung des Patienten.
§ 5 Sorgfaltspflicht
Die Behandlung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen sowie unter Berücksichtigung des individuellen Gesundheitszustandes des Patienten und des aktuellen fachlichen Ausbildungsstandes der behandelnden Heilpraktikerin.
Die Auswahl der Untersuchungs- und Behandlungsmethoden erfolgt individuell und orientiert sich an der jeweiligen Beschwerdesituation, dem Behandlungsziel sowie den fachlichen Möglichkeiten der Praxis.
§ 6 Aufklärung und Einwilligung
Vor Beginn einer Behandlung wird der Patient über die für die Behandlung wesentlichen Umstände in verständlicher Form aufgeklärt.
Hierzu können insbesondere gehören:
- der erhobene Befund und die gesundheitliche Situation,
- die geplante Behandlung und deren Ziel,
- die voraussichtliche Dauer und der weitere Behandlungsverlauf,
- mögliche Behandlungsalternativen,
- mögliche Belastungen, Risiken und Nebenwirkungen,
- die zu erwartenden Erfolgsaussichten sowie
- die Notwendigkeit einer ärztlichen oder anderweitigen fachmedizinischen Abklärung, sofern diese erforderlich erscheint.
Die Aufklärung erfolgt entsprechend den Umständen des Einzelfalls und wird während des Behandlungsverlaufs ergänzt, sofern dies erforderlich ist.
Der Patient hat jederzeit die Möglichkeit, Fragen zu stellen und eine Behandlung abzulehnen oder seine Einwilligung zu widerrufen.
§ 7 Privatbehandlung und Kostentragung
Die Praxis Health in Motion erbringt ausschließlich Leistungen für Privatzahler.
Eine direkte Abrechnung mit gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen, Beihilfestellen oder sonstigen Kostenträgern erfolgt durch die Praxis nicht.
Der Patient ist Vertragspartner und damit unabhängig von einer möglichen Erstattung durch eine Krankenversicherung oder sonstige Kostenträger zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Behandlungskosten verpflichtet.
Der Patient trägt die Behandlungskosten selbst.
§ 8 Honorar und Rechnungsstellung
Das Behandlungshonorar beträgt:
90,00 € je 60 Minuten. Die reine Behandlungszeit beträgt 50min.
Die Abrechnung erfolgt nach dem tatsächlichen Zeitaufwand.
Die Rechnung wird nach Abschluss der jeweiligen Behandlung erstellt und dem Patienten zugesendet.
Die Zustellung der Rechnung erfolgt grundsätzlich per E-Mail an die vom Patienten angegebene E-Mail-Adresse.
Eine postalische Zusendung der Rechnung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten. Der Wunsch nach postalischer Zustellung ist der Praxis ausdrücklich mitzuteilen.
Die Rechnung ist innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist vollständig zu begleichen.
§ 9 Fremdkosten, Labor und Medikamente
Kosten für Leistungen Dritter, insbesondere Laboruntersuchungen, bildgebende Untersuchungen, Medikamente, Heil- und Hilfsmittel oder sonstige externe Leistungen, sind nicht im Behandlungshonorar enthalten.
Solche Kosten werden dem Patienten, soweit sie nicht unmittelbar durch den jeweiligen Leistungserbringer abgerechnet werden, gesondert in Rechnung gestellt.
Der Patient wird, soweit möglich und erforderlich, vor Entstehung zusätzlicher Kosten über diese informiert.
§ 10 Terminabsagen und Ausfallhonorar
Vereinbarte Behandlungstermine sind ausschließlich für den jeweiligen Patienten reserviert.
Sollte ein vereinbarter Termin nicht wahrgenommen werden können, ist dieser spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abzusagen.
Bei einer nicht rechtzeitigen Absage oder bei Nichterscheinen kann ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 % des für den vereinbarten Termin zu erwartenden Behandlungshonorars berechnet werden.
Dem Patienten bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Praxis kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 11 Patientenakte und personenbezogene Daten
Zur Durchführung der Behandlung werden personenbezogene Daten sowie behandlungsrelevante Informationen erhoben und verarbeitet.
Hierzu können insbesondere gehören:
- Personalien und Kontaktdaten,
- Angaben zur Krankengeschichte,
- Angaben zu aktuellen Beschwerden,
- Angaben zu Vorerkrankungen und Medikamenten,
- Untersuchungs- und Befundergebnisse,
- Behandlungsmaßnahmen und deren Verlauf sowie
- sonstige für die Behandlung erforderliche Informationen.
Die Verarbeitung der Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und soweit dies für die Durchführung, Dokumentation und Abrechnung der Behandlung erforderlich ist.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sowie zu den Rechten des Patienten ergeben sich aus der gesonderten https://www.healthinmotion.online/impressum-datenschutz/agb/ Auf explizierter Nachfrage des Patienten wird die AGB ihm auch in ausgedruckter Form zur Verfügung gestellt.
§ 12 Mitwirkungspflichten des Patienten
Der Patient verpflichtet sich, der behandelnden Heilpraktikerin alle für die Behandlung relevanten Angaben nach bestem Wissen und Gewissen mitzuteilen.
Dies betrifft insbesondere bestehende Erkrankungen, Beschwerden, Schwangerschaft, Allergien, Medikamenteneinnahme, relevante Vorerkrankungen sowie bereits erfolgte oder aktuell stattfindende medizinische Behandlungen.
Der Patient hat die Praxis über relevante Veränderungen seines Gesundheitszustandes während der Behandlung zu informieren.
Unvollständige oder unzutreffende Angaben können die Beurteilung des Gesundheitszustandes und die Behandlung beeinflussen.
§ 13 Behandlungsunterlagen
Die Praxis dokumentiert die Behandlung entsprechend den gesetzlichen Anforderungen.
Der Patient kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Einsicht in seine Behandlungsunterlagen verlangen und gegebenenfalls Kopien bzw. Abschriften erhalten. Hierfür können nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften angemessene Kosten entstehen.
§ 14 Beendigung der Behandlung
Der Patient kann die Behandlung jederzeit beenden.
Die Praxis kann die Behandlung ebenfalls beenden, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere wenn eine weitere Behandlung fachlich nicht sinnvoll oder nicht verantwortbar ist, der Patient erforderliche Mitwirkung verweigert oder die Behandlung aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht weitergeführt werden darf.
Bereits erbrachte Leistungen sind vom Patienten zu vergüten.
§ 15 Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen grundsätzlich der Textform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Der Patient erhält eine Ausfertigung dieses Behandlungsvertrages.
Einwilligungserklärung
Ich bestätige, dass ich über die wesentlichen Inhalte der vorgesehenen Behandlung, insbesondere über Art und Ziel der Behandlung, mögliche Risiken, Behandlungsalternativen und die voraussichtlichen Erfolgsaussichten, aufgeklärt wurde.
Ich hatte ausreichend Gelegenheit, Fragen zu stellen. Meine Fragen wurden verständlich beantwortet.
Ich habe die Informationen verstanden und willige nach ausreichender Bedenkzeit in die vorgeschlagene Behandlung ein.
Mir ist bekannt, dass die Praxis Health in Motion ausschließlich Privatzahler behandelt und die Behandlungskosten von mir selbst zu tragen sind. Eine mögliche Erstattung durch eine Krankenversicherung oder sonstige Kostenträger kann nicht garantiert werden.
Ich bestätige außerdem, dass meine Angaben zu meinem Gesundheitszustand nach bestem Wissen und Gewissen vollständig und wahrheitsgemäß sind.
Ich habe eine Ausfertigung dieses Behandlungsvertrages erhalten bzw. hatte die Möglichkeit, diese vor bzw. bei Vertragsschluss einzusehen.
Ich möchte die Rechnung erhalten:
Schriftlich nach Beendigung der Behandlungsstunde
Per Mail an folgende Mail Adresse:
Der ewfkann vorab online dsfsdfdsfsdfdsfdsfdsfund anschließend per E-Mail an anika.glass@healthinmotion.online zurückgesendet werden. Der Vertrag kann entweder bereits vorab unterschrieben oder persönlich in der Praxis unterschrieben werden.
Bitte beachten Sie, dass der Behandlungsvertrag vor Beginn der ersten Behandlung vollständig ausgefüllt und unterschrieben vorliegen muss. Ohne einen unterschriebenen Behandlungsvertrag kann keine Behandlung erfolgen.
Ort, Datum: ______________________________________________
Unterschrift Patient/in: ___________________________________
Unterschrift Praxis / Heilpraktikerin: _______________________
